Videoerklärung Perlaggen "innsbruckerisch":

PERLAGGEN - "INNSBRUCKERISCH"

1. Spielmaterial:

Es wird mit den Salzburgerkarten gespielt, 32 Karten und Weli. Insgesamt 33 Karten.

2. Spielteilnehmer:

An dem Spiel nehmen vier Spieler teil, wobei die Gegenübersitzenden jeweils zusammenspielen.

Jeder Spielteilnehmer erhält 5 Karten.

Es kann auch zu zweit, zu dritt und mit 4 Karten zu sechs, gespielt werden. In diesem Fall,

kann das Spiel hie und da untergehen, wenn nicht 3 Stiche erreicht werden.

3. Ziel des Spieles:

Das Spiel geht über 18 Punkte. Das Spielerpaar, das zuerst 18 Punkte erreicht, gewinnt das Spiel.

4. Figuren:

Beim Perlaggen gibt es 3 Figuren, welche jeder Spieler im Laufe einer Runde (ob am Zug oder nicht) bieten kann:

• Gleich - zwei oder mehrere Karten gleichen Ranges

• Hanger - zwei oder mehrere Karten gleicher Farbe mit aufeinanderfolgendem Rang

• Spiel – Das Paar, das mindestens 3 Stiche macht.

Die Randordnung der 3 Figuren ist: Gleich, Hanger, Spiel.

5. Bieten:

Im Laufe einer Runde hat jedes Spielerpaar das Recht eine Figur zu bieten. Voraussetzung ist, dass der Bietende diese Figur auch besitzt (Ausnahme "Spiel“).Wird das Gebotene gut gelassen, erhält der Bietende einen Punkt.

Wurde das Gebotene gehalten, erhält der Spieler mit der höchsten Figur 2 Punkte, unabhängig davon, ob er oder ein anderer Mitspieler das Gebot gehalten hat. Wurde "Drei" Geboten und gehalten, gibt es 3 Punkte.

Treten zwei gleich große Figuren auf (z.B. zweimal drei Könige als Gleich) und die Figur wurde gehalten, steht die Figur und keiner der beiden Paare erhält den Punkt.

Eine Besonderheit stellt das "Spiel" dar. Jeder Spieler kann zu jederzeit "Ein Spiel" bieten, weil man ja am Anfang nicht weiß, wer die letzte Runde sticht. Wurde in der letzten Runde jedoch die erste Karte ausgelegt, können nur noch die Spieler bieten, welche die gleiche Farbe bzw. einen Trumpf oder Perlagg haben.

6. Perlaggen:

Ständige Perlaggen in absteigender Reihenfolge sind:

- Herzkönig

- Schellwelli

- Schellsieben

- Eichelsieben

Den ständigen Perlaggen untergeordnet sind die Trumpfperlaggen:

- Trumpfsieben

- Trumpfunter

- Trumpfober

Jeder Perlagg kann – muss aber nicht – beim Ausspielen für eine x-beliebige Karte getauft werden, um eine Figur ( Gleich oder Hanger ) zu stellen.

Für das Spiel sticht jeder getaufte Perlagg die gleichwertige Karte derselben Farbe nach Maßgabe der Rangordnung der Perlaggen.

7. Trumpf:

Nach Verteilen der Spielkarten an die Mitspieler schlägt der Geber die 1. Karte als Trumpf auf. Schlägt der Geber einen Perlagg als Trumpf auf, so hat er das Recht, denselben mit einem Trumpf abzutauschen. Hat er keinen Trumpf geht dieses Recht an seinen Partner über. Ein Austauschen von Seiten der Gegenpartei ist ausgeschlossen.

8. Deuten:

Das Deuten unter Teamspieler durch Mimik und Gestik ist nicht nur erlaubt, sondern fester Bestandteil des Spiels. Dazu vereinbaren die Spielpartner vorher Geheimzeichen.

Wichtig ist, die Gegner dabei im Unklaren über die eigenen Karten zu lassen und gleichzeitig möglichst viel durch Beobachtung und Kombinationsgabe über deren Karten zu erfahren.


SPIELREGELN:


§ 1

Wenn keine andere Form zwischen den zwei oder

vier Spielern ausgemacht wurde, wird durch Abheben

der Karten die Zusammengehörigkeit hergestellt. Hoch

zu hoch, nieder zu nieder. Die höchste Karte gibt an.

Bei den nachfolgenden Partien geben jedoch jeweils die

Verlierer an.

§ 2

Die Punktezahl, mit der das Spiel ausgeht, ist vor

Beginn des Spieles zu vereinbaren. In der Regel wird zu

18 gespielt. Jene Partei, die als erste die vereinbarte

Punktezahl erreicht, hat die Partie gewonnen.

§ 3

Die Rangordnung der drei Figuren ist folgende:

1. Gleich, 2. Hanger, 3. Spiel

§ 4

Wenn der zum Abheben Berechtigte einen oder

mehrere ständige Perlaggen abhebt, so kann er ihn/sie

behalten. Ein aus Versehen nicht abgehobener Perlagg

verbleibt im Kartenpaket und darf von niemandem

angefordert werden.

Beim Abheben der Karten darf nur eine Karte ersicht-

lich sein, ansonsten muss neu gemischt und abgehoben

werden. Ein eventuell vorher abgehobener Perlagg darf

nicht behalten werden.

§ 5

Aufgedeckte Karten beim Ausgeben können zu-

rückgewiesen und ein neues Ausgeben verlangt werden.

Wenn wegen Vergebens neu gemischt werden muss,

verbleiben eventuell abgehobene Perlaggen dem Ab-

heber.

Nicht vom Geber aufgedeckte Karten schließen ein

neues Ausgeben aus.

Werden aus Versehen zu viele oder zu wenige Karten

ausgegeben, muss das sofort vom Spieler gemeldet und

neu ausgegeben werden. Wer vergibt, wird mit zwei

Punkten gestraft.

§ 6

Sollte sich aber am Ende des Spieles herausstellen,

dass absichtlich mit mehr als fünf Karten weitergespielt

wurde, wird die Partei, die davon betroffen ist, jeder

gemachten Figur verlustig erklärt und zwei Punkte ge-

straft.

§ 7

Der Geber ist verpflichtet, seinen Mitspielern nach

dem Geben und Trumpfaufschlagen die oberste und

unterste der verbleibenden Karten (Luck und Boden)

zu zeigen. Danach dürfen diese Karten von niemandem

mehr angeschaut werden.

Schlägt der Geber einen Perlagg als Trumpf auf, so hat

er das Recht, denselben mit einem Trumpf auszutau-

schen. Hat er keinen Trumpf, geht das Recht auf seinen

Partner über. Der Austausch vonseiten der Gegner ist

ausgeschlossen.

Überlässt der Geber das Austauschen des Perlaggs

seinem Partner, obwohl er selbst austauschen könnte,

verstößt dies gegen die Spielermoral und Spielregeln

und wird mit Partieverlust bestraft.

§ 8

Jede Figur muss klar und deutlich geboten werden,

d. h. der Spieler sagt: „Ich biete …“ oder „… geboten!“

§ 9

Was einmal von einem Spieler geboten oder gehal-

ten ist, selbst wenn es ohne Einwilligung des Partners

geschieht, darf unter keinen Umständen mehr widerru-

fen werden. Jede von einem der beiden Partner gebotene

oder gut gelassene Figur gilt für beide Partner. Die Bemer-

kung „Mein Partner spielt auch mit“, oder wenn der

nicht einverstandene Partner sagt: „Ich bin auch beim

Spiel“, gilt nicht.

Wirft einer der Spieler die Karten aufgedeckt auf den

Tisch, so gilt dies für beide Partner als Verzicht auf die

noch vorhandenen Figuren. Die Gegner schreiben die

restlichen bzw. die gebotenen Punkte. Grundsätzlich

gilt: die Karten nie wegwerfen.

§ 10

Derjenige Spieler, der eine Figur (Gleich oder

Hanger) bietet oder hält, ohne dieselbe zu haben oder

machen zu können, verliert alle gemachten Punkte und

wird außerdem zwei Punkte gestraft. Sollte diese Partei

noch keine zwei Punkte haben, so werden diese im

Laufe des Spieles abgezogen. Diese Strafe gilt nicht für

das ungesehen Gebotene.

§ 11

Auf jedes Gebotene muss unbedingt Antwort

gegeben werden. Wenn zum Beispiel Spiel, Gleich oder

Hanger geboten wird, muss sofort Antwort gegeben

werden. Siehe dazu § 22, der ein selbständiger Para-

graph ist und nur den Grundzügen der Spiel-habenden

Partei gerecht zu werden hat.

Wenn im Verlaufe des Spieles eine früher gebotene und

gehaltene Figur von der einen oder anderen Partei neu-

erdings geboten wird, so steht der Gegenpartei das Recht

zu, dieselbe zu halten oder auch gut sein zu lassen.

§ 12

Die gebotene und vom Gegner gut gelassene Figur

gilt als gemacht und auch als geschrieben und zieht

daher selbst der vorgebotenen Figur vor. In allen übri-

gen Fällen entscheidet die vorgebotene Figur, und bevor

eine gebotene Figur nicht entschieden ist, kann eine

nicht gebotene Figur nicht als gemacht betrachtet und

geschrieben werden.

§ 13

Es kann nur drei, vier, fünf, sechs, sieben und

Spiel aus gesteigert werden. Der Beginn des Steigerns

steht nur der haltenden Partei zu.

§ 14

Die bis zum Spiel aus gesteigerte Figur zieht allen

anderen Figuren vor.

§ 15

Es darf nie Farbe verleugnet werden, außer es

wird mit Trumpf oder Perlagg gestochen.

Ein Perlagg ist immer Farbe. Er kann z. B. bei Trumpf-

spiel als beliebige Karte anstelle eines Trumpfes zuge-

geben werden.

§ 16

Als ausgespielt ist jene Karte zu betrachten, die vom

Spieler auf den Tisch gelegt und losgelassen wurde.

§ 17

Eine ausgespielte Karte darf nicht mehr zurück-

genommen werden, es sei denn, dass Farbe bekannt

werden muss. Dies gilt nur innerhalb derselben Run-

de. Farbleugnen bedeutet Spiel-Verlust und zwei Punkte

Strafe.

§ 18

Jeder Perlagg muss sofort beim Ausspielen getauft

werden, andernfalls wird er von der Gegenpartei zur

einfachen Karte erklärt (Weli zu Schellsechser usw.).

Ein getaufter Perlagg darf unter keinen Umständen

mehr umgetauft werden.

§ 19

Ein irrtümlich ausgespielter Perlagg darf niemals

zurückgenommen und muss sofort getauft werden.

§ 20 Jeder getaufte Perlagg sticht die gleichwertige

Karte derselben Farbe nach Maßgabe der Rangordnung

der Perlaggen selbst.

§ 21

Hat eine Partei 17 Punkte erreicht, hat sie kein

Recht mehr, zu bieten. Die Partei, die im Verlaufe des

Spieles auf der vorletzten der vereinbarten Punktezahl

angekommen ist und, wenn auch aus Versehen, noch

eine Figur bietet, wird wegen Überbieten sofort um zwei

Punkte gestraft.

§ 22

Jene Partei, der das Spiel gut ist, hat die Verpflich-

tung, zu weisen, die allenfalls bereits aufliegende Figur

abzuweisen oder zu bieten. Die Gegenpartei hat sofort

Antwort zu geben (§ 11), d. h. einzustellen, abzuweisen

oder zu bieten. Im Weiteren obliegt diese Pflicht wie-

der der Spiel-habenden Partei.

Jede Partei ist berechtigt, um die nicht gewiesene, nicht

gestellte oder nicht besser gewiesene Figur zu fragen,

und die gefragte Partei ist verpflichtet, die so unent-

schiedene Figur zu weisen, zu stellen oder abzuweisen,

bzw. zu bieten oder gut sein zu lassen. Der eingerissene

Unfug: „Ich werde zum Schluss schon mein Gebotenes

oder Gehaltenes haben“, ist untersagt.

Die Spiel-habende Partei hat nicht das Recht, eine von

ihr als stehend erklärte Figur später wieder besser zu

machen. Dieses Recht steht jedoch der Gegenpartei zu,

sofern nicht auch sie diese Figur als stehend erklärt. Die

Punkte für eine von beiden Parteien stehen gelassene

Figur können von niemandem mehr gemacht werden.

§ 23

Wenn eine Partei bereits drei Stiche hat, so muss

sie erklären, dass sie die Figur Spiel gemacht hat. Diese

Partei ist verpflichtet, zu weisen oder zu bieten. Sollte

die Spiel-habende Partei irrtümlicherweise trotzdem

weiterspielen, so kann die Gegenpartei jedoch nie mehr

die Figur Spiel machen.

§ 24

Sobald die Figur Spiel entschieden ist, steht es nur

der Spiel-habenden Partei zu bzw. ist dieselbe dazu

verpflichtet (§ 22), zu weisen oder zu bieten. Sie darf in

der Erfüllung dieser Pflicht in keiner Weise von der

Gegenpartei beirrt oder gehindert werden, sei es durch

Vorbieten, Vorweisen oder sonst wie.

Es ist nicht gestattet, dass nach Entscheidung der Figur

Spiel die bereits am Tisch aufliegenden Karten aufge-

nommen werden, bevor alle drei Figuren entschieden

sind.

§ 25

Im Falle, dass beide Parteien 17 : 17 haben und

nur noch ein Punkt zum Ausgehen fehlt, ist vom linken

Spieler des Ausgebers ausgehend im Uhrzeigersinn von

jedem Spieler um Dritziges, Vierfaches oder Fünffaches

zu fragen. Die höchste Figur geht aus.

Erklärt die Gegenpartei, dass sie ebenfalls ein Dritzi-

ges, Vierfaches oder Fünffaches besitzt, sind beide

Teile verpflichtet, den Höhengrad desselben zu beken-

nen, jedoch nicht die Karten auf den Tisch zu weisen,

bevor der Grad nicht festgestellt ist. Haben z. B. beide

Parteien ein dritziges oder vierfaches Gleich in glei-

chem Höhengrad, also eine stehende Figur, kann eine

minderwertige Figur niemals in Betracht kommen,

denn in diesem Falle entscheidet das Spiel.

Wenn beim Stand von 17 : 17 während der ersten Run-

de keine der Parteien ums Heben fragt bzw. eine Figur

nicht heben lässt, entscheidet das Spiel. Bei 17 : 17 geht

eine zweifache Figur nicht aus.

Durch voreiliges Abweisen der Karten würde für den

Fall der Gleichheit der Figur (§ 28) das darauf entschei-

dende Spiel durch die aufgedeckten Karten verraten sein.

§ 26

Der Fall 17 : 16 kann nur in folgender Weise aus-

gelegt werden: z. B. die 16 bieten Gleich oder Hanger,

die 17 lassen die gebotene Figur gut sein, so haben die

16 auch 17. Daraufhin entscheidet die nichtgebotene

Figur – sofern vorhanden. Ist keine solche Figur vorhan-

den oder sie steht, so entscheidet das Spiel (siehe § 28).

Bieten die 16 aber zuerst das Spiel und die 17 lassen

dasselbe gut, so tritt wieder der § 27 in Anwendung,

und bei Gleichheit der höherwertigen Figur muss neu

ausgegeben werden.

§ 27

Beim Stand von 17 : 15 sind die 15 normalerweise

gezwungen, zu bieten, um den 17 den Sieg zu entrei-

ßen. Bieten z. B. die 15 Gleich und Hanger und es wird

von den 17 gut gelassen, so haben die 15 auch 17. In

diesem Falle entscheidet wieder das Spiel (§ 25).

Halten die 17 die zwei gebotenen Figuren, können die

15 auch die dritte Figur bieten. Das kann für die 17

eine Falle sein.

In dem guten Glauben, dass die 15 nicht alles machen

können, lassen die 17 das Spiel gut. Somit haben die 15

jetzt 16 Punkte und es geht das Erstgebotene aus.

Wird dieses von beiden Parteien gleichwertig ausgewie-

sen, so entscheidet das Zweitgebotene. Steht auch

dieses, so muss nach § 26 neu ausgegeben werden. Alle

gebotenen oder gehaltenen Figuren punkten.

Wird beim Stand von 15 : 17 das Spiel gut gelassen, so

haben die 15 nun 16 Punkte und sind laut § 22 ver-

pflichtet, Gleich und Hanger zu weisen oder zu bieten.

Erklären die 17, keine der gewiesenen Figuren besser zu

haben oder einzustellen, so haben die 15 die Partie ge-

wonnen.

Kann die Spiel-habende Partei aber nur eine Figur wei-

sen, so ist die zweite Figur praktisch von der Gegenpar-

tei gemacht, sofern vorhanden. In diesem Falle ist die

17 aus.

Kann die Spiel-habende Partei eine Figur nicht weisen,

die andere Figur jedoch bieten, so muss die 17 auf das

Gebotene antworten. Lässt sie gut, haben die 16 auch

17 Punkte. Nun kann nur mehr eine mindestens drit-

zige Figur entscheiden, ansonsten muss neu gegeben

werden.

§ 28

Haben beim Stand von 17 : 17 beide Parteien

gleichwertige stehende Figuren desselben Ranges, so

entscheidet ausschließlich das Spiel, wobei dann die

Spielenden nicht mehr an die frühere Figur gebunden

sind und die Perlaggen zur freien Verfügung haben,

sofern sie noch in Händen der Spieler sind.

§ 29

Die in der fünften Runde zuerst ausgeworfene

Karte gilt als Spiel-Farbe. Das Spiel kann nur mit Farbe,

Trumpf oder Perlagg geboten, gehalten oder gesteigert

werden, ungeachtet, ob Trumpf oder Perlagg vorgelegt

worden ist.

§ 30

Die Partei, die zum dritten Stich den Martl oder

den höchsten Perlagg auswirft, im guten Glauben, da-

mit das Spiel zu haben, irrt sich. Erst wenn der letzte

Spieler seine Karte niedergelegt hat, ist das Spiel ge-

macht, wenn es nicht früher, um die Karten nicht zu

verraten, gut gelassen wird.

Solange sich Karten in den Händen der Spieler befin-

den, können dieselben nach Bedarf und Belieben aus-

genützt werden, sonst wäre das eine Einschränkung für

den Spieler.

§ 31

Wird das Spiel im Falle des vorstehenden § 30 mit

einem Perlagg geboten oder gehalten, so steht es dem

Bietenden bzw. dem Haltenden frei, diesen Perlagg

ohne Rücksicht auf die Spielfarbe zu verwenden.

§ 32

Es ist gestattet, dass ungesehen eine, zwei oder alle

drei Figuren von einer Partei gemeinschaftlich geboten

werden, in dem Falle die so bietende Partei an die gebo-

tenen Figuren gemeinschaftlich gehalten ist (siehe § 9),

wenn überhaupt die Möglichkeit besteht, die so gebo-

tenen Figuren machen zu können (§ 10).

Wenn ungesehen alle drei Figuren zugleich geboten

werden, das Vorgebotene aber nicht bestimmt genannt

wurde, so gilt als solches 1. Gleich, 2. Hanger, 3. das

Spiel.

Wird das ungesehen Gebotene von der Gegenpartei

gehalten, so ist dieselbe auf Befragen verpflichtet, zu

erklären, welcher von den Partnern das eine oder das

andere hält.

Wird das ungesehen Gebotene gut gelassen, so schreibt

die bietende Partei die Punkte nur, wenn sie die ge bo-

tene(n) Figur(en) auch hat.

§ 33

Übersehen entschuldigt nicht, nach dem Grund-

satz: Ein Spieler schläft nicht! Reklamationen beim Auf-

schreiben gelten nur so lange, bis die Punkte des dar-

auffolgenden Spieles notiert werden. Nachträglich

Irrungen zu verbessern oder deren Richtigstellung ist

nicht gestattet.

Ist man im Laufe der Partie im Zweifel, wer die Karten

austeilen muss, so weist die Schrift, wer zu geben hat.

Wenn z. B. A das erste Spiel gegeben hat, so gibt B das

zweite, C das dritte, D das vierte, A das fünfte, B das

sechste usw. Diese Bestimmung ist wichtig, weil es in

der Hitze des Gefechtes öfters vorkommt, dass eine

Partei mit oder ohne Absicht zweimal hintereinander

gibt oder zweimal hintereinander nicht gibt.

Wenn ein Spieler noch vor Beendigung der fünften

Spielrunde daraufkommt, dass in falscher Reihenfolge

gegeben wurde, muss neu und richtig, wie es die Schrift

weist, ausgeteilt werden.

§ 34

Kartenstehlen wird sofort mit Partieverlust geahn-

det.

§ 35

Die diesen Regeln vorangehenden Erklärungen,

Beispiele und Einleitung des Spieles sind ein integrier-

ter Bestandteil dieser Perlagger-Ordnung.